Inhalt
Mit einer gut geplanten und umgesetzten Nachfolgeplanung kann viel Geld gespart und Ärger vermieden werden. Wichtig ist es, die Weichen rechtzeitig zu stellen, um die steuerlichen Möglichkeiten bestmöglich ausnutzen zu können. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Unser Know-How, Ihr Vorteil
Unabhängig davon, ob Sie unsere Beratung in einem bereits eingetretenen Erbfall benötigen, oder Ihre eigene Nachfolge regeln wollen, stehen wir Ihnen mit unserer individuellen Beratung gerne als verlässlicher Partner zu Seite. Gerade im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gab es in den letzten Jahren viele Gesetzesänderungen, die bei Nachfolgeplanungen zu beachten sind und durch die auch bereits in der Vergangenheit getroffene Regelungen nicht mehr zu den bestmöglichen bzw. gewünschten Ergebnissen führen. Insoweit ist eine spezialisierte Beratung immer anzuraten.
Auch in bereits eingetretenen Erbfällen unterstützen wir Sie insbesondere bei der Anfertigung von Erbschaftssteuererklärungen, der in diesem Zusammenhang oftmals erforderlichen Bewertung von Immobilien und Grundbesitz sowie von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen, oder auch bei den steuerlichen Problemen im Rahmen der der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Rechtliche Aspekte
Auch die rechtlichen Aspekte sind in einem Erbfall oder bei einer Nachfolgeregelung von wesentlicher Bedeutung. In diesem Bereich können wir Sie durch eine Kooperation mit einer in unseren Geschäftsräumen ansässigen Rechtsanwaltskanzlei umfassend und „aus einer Hand“ betreuen.