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Leistungsangebot Konzernabschlusserstellung
Immer häufiger werden Unternehmen konzernrechnungslegungspflichtig. Sowohl große Kapitalgesellschaften als auch gleichgestellte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zum Jahresabschluss einen Konzernabschluss aufzustellen. Jedoch werden auch kleine Unternehmensgruppen durch Banken oder Gesellschafter zu so einer konsolidierten Rechnungslegung aufgefordert.
Für die Einen ist die Konzernrechnungslegung eine Pflicht, für die Anderen kann es eine Möglichkeit sein sich die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe deutlich zu machen. Das Zahlenwerk trägt in den genannten Fällen erheblich zur Erleichterung der internen Auswertung bei, um die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungen der Unternehmensgruppe darzustellen. Daneben kann eine Konzernrechnungslegung ein wichtiges Instrument in der Argumentation mit den Banken sein.
Lassen Sie sich von uns fachlich beraten, welche Optimierungen und Maßnahmen schon im laufenden Geschäftsjahr hilfreich sind und welche Informationen Sie von den Tochterunternehmen zeitgerecht einfordern sollten.
Für die Erstellung ist eine frühzeitige Planung notwendig. Der Konzernabschluss ist nach der derzeitigen Gesetzeslage innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufzustellen.
Als Steuerberater unterstützen wir Sie gerne bei der Konzernrechnungslegung, damit Sie sich weiter mit voller Kraft auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Konzernabschlusserstellung
- aktuelles Wissen rund um die Konzernrechnungslegung nach HGB
- Erstellung des Konzernabschluss nach HGB
- Erstellung der Handelsbilanzen I bis III im Rahmen des Konzernabschlusses nebst Überleitungsrechnung
- Konsolidierungsbuchungen: Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Schuldenkonsolidierung sowie Zwischenergebniseleminierung.